Energieeffizienz-Richtlinie in Kraft. Die EU-Gesetzgebung hat vielfältigenEinfluss auf die nationalen Immobilienwirtschaften. Ein erster Ausblick, was die deutschen Marktteilnehmer in den nächsten 18 Monaten leisten müssen.
20 – 20 – 20 bis 2020. So lauten nicht etwa die Traummaße eines neuen Modell-Typs. Nein, es sind die Zielmaße, die die Europäische Union (EU) im Bereich Energie und Klimaschutz erreichen will: Bis 2020, so haben die Mitgliedsländer beschlossen, sollen
- die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 20 Prozent gesenkt,
- der Anteil der erneuerbaren Energienam Gesamtenergieverbrauch auf 20Prozent erhöht und
- der Verbrauch von Primärenergie um 20 Prozent reduziert werden.
Zur Senkung der Treibhausgasemissionen und Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien hat die EU unter anderem mit den beiden Richtlinienzum Emissionshandel und zur Förderung erneuerbarer Energien Rahmenbedingungen vorgegeben, die die Mitgliedsstaaten einhalten müssen, um die Ziele zu erreichen. In diesen beiden Bereichen befindet sich die EU auf einem guten Weg, so die Europäische Kommission, Generaldirektion Energie im Juni 2011. Anders sieht es bei der Reduktion der Primärenergie aus. Ohne weitere Maßnahmen würde der Verbrauch bis
2020 lediglich um zehn Prozent sinken und gleichzeitig die Abhängigkeit von Energieeinfuhren von 84 auf 94 Prozent steigen (Basisjahr 2009).
Weiterlesen (PDF-Download des Artikels): Verabschiedung geglückt, Umsetzung steht noch bevor
Erschienen in “Immobilienwirtschaft” 1/2013