Contracting. Nach wie vor ist die Dienstleistung nicht eindeutig definiert. Für eine rentable Umsetzung des Wärme-Contractings in der Wohnungswirtschaft fehlen noch immer die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
„Wir werden Ihnen kostenlos eine Dampfmaschine überlassen. Wir werden diese installieren und für fünf Jahre den Kundendienst übernehmen. Wir garantieren Ihnen, dass die Kohle für die Maschine weniger kostet, als Sie gegenwärtig an Futter für die Pferde aufwenden müssen, die die gleiche Arbeit tun. Und alles, was wir von Ihnen verlangen, ist, dass Sie uns ein Drittel des Geldes geben, das Sie sparen.“ Diese Worte werden dem Schotten James Watt zugesprochen. Sollte das stimmen und er ein Unternehmen gefunden haben, das auf seinen Vorschlag eingegangen ist, dann wäre der 1819 verstorbene Erfinder vermutlich der Vater des Contractings. In Deutschland gibt es das Contracting seit den 1980er-Jahren.
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erschienen in “Immobilienwirtschaft” 6/2012, S. 42